🇬🇧 English version: Violence

Hinweis: Die ethischen Urteile auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die Handlung — niemals auf die Person, die sie ausführt. Jede Person besitzt unverlierbare Würde, unabhängig davon, was sie tut oder getan hat. Vgl. Hinweis zu ethischen Urteilen.

Gewalt ist die intentionale Verletzung oder Zerstörung der leiblich-seelisch-geistigen Integrität einer Person. Sie widerspricht der Personalistischen Norm radikal, weil sie die Person zum bloßen Objekt degradiert. Dietrich von Hildebrand zufolge setzt die gewalttätige Handlung voraus, dass der personale Charakter des Anderen aus dem Blick geraten ist (vgl. Hildebrand, Ethik, 1973).

Die Person ist eine Leib-Seele-Einheit: Der Leib ist nicht ein äußerliches Instrument, das die Person bloß “hat”, sondern er gehört zum Wesen der Person — die Person ist leiblich. Darum trifft jede Gewalt gegen den Leib die Person selbst. Physische Gewalt ist immer zugleich ein Angriff auf die Würde des Jemand, der dieser Leib ist. Ebenso ist seelische Gewalt — Demütigung, Einschüchterung, psychische Zerstörung — ein Angriff auf die Innerlichkeit der Person, die zu deren Personsein gehört.

Gewalt ist eine Form der praktischen Personvergessenheit, und zwar eine besonders radikale: Sie behandelt die Person als bloßes Etwas, als Widerstand, der gebrochen, oder als Körper, der verletzt werden kann. Sie verneint damit die grundlegendste Einsicht der Personalontologie — dass die Person ein Jemand ist, dem Bejahung gebührt.

Die Ontologie unterscheidet verschiedene Formen der Gewalt. Folter ist als Unterklasse der Gewalt eine besonders schwerwiegende Verletzung der personalen Integrität. Der Krieg stellt eine kollektive und institutionalisierte Form der Gewalt dar, die dem Frieden als der eigentlich persongemäßen Ordnung des Zusammenlebens widerspricht. Auch der Streit kann — wenn er die Grenze zur Verletzung des anderen überschreitet — zur Gewalt werden.

Gewalt ist nicht nur ein Verstoß gegen die Personalistische Norm, sondern auch eine Zerstörung der Interpersonalität: Sie zerreißt die Beziehung zwischen Personen, die wesentlich auf gegenseitiger Anerkennung beruht. Wo Gewalt herrscht, ist die dritte Dimension des Personseins — die freie Selbstverwirklichung in der Hinwendung zum anderen — unmöglich gemacht.

Ontologische Einordnung

Oberbegriffe: Praktische Personvergessenheit

Unterklassen: Folter, Gewaltform (direkte, strukturelle, kulturelle Gewalt)

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit

Das Gewaltdreieck nach Galtung

Der Friedensforscher Johan Galtung hat den Gewaltbegriff über die sichtbare Tat hinaus erweitert: Gewalt liegt vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle leibliche und geistige Verwirklichung vermeidbar geringer ist als ihre potenzielle (Galtung 1969). Sein Gewaltdreieck unterscheidet drei Formen, die einander stützen und in der Ontologie als Ausprägungen der Gewaltform erfasst sind.

Direkte Gewalt

Die erste Ecke des Dreiecks: sichtbare Gewalt mit identifizierbarem Akteur, der die leiblich-seelische Integrität einer Person verletzt. Personalontologisch ist sie deckungsgleich mit der Gewalt im engeren Sinne — der intentionalen Verletzung der leiblich-seelisch-geistigen Integrität.

Strukturelle Gewalt

Die zweite Ecke: Gewalt ohne identifizierbaren Täter, die in soziale, ökonomische oder rechtliche Strukturen eingebaut ist. Niemand schlägt zu — und doch werden Menschen an der Entfaltung ihres Personseins gehindert, weil Institutionen, wirtschaftliche Strukturen oder technologische Systeme ihre Lebensmöglichkeiten systematisch beschneiden. Personalontologisch ist strukturelle Gewalt praktische Personvergessenheit ohne direkten Täter. Sie erweitert den engeren, an die Absicht gebundenen Gewaltbegriff um die nicht-intentionale, durch Verhältnisse vermittelte Dimension — erst ihre Abwesenheit macht nach Galtung den positiven Frieden aus.

Kulturelle Gewalt

Die dritte Ecke (Galtung 1990): jene Aspekte einer Kultur — Sprache, Ideologie, Symbole, Wissenschaft, Religion —, die direkte oder strukturelle Gewalt legitimieren, normalisieren oder unsichtbar machen. Personalontologisch ist kulturelle Gewalt die diskursive Vorbereitung der Personvergessenheit: Die Person wird sprachlich zum Objekt umcodiert, bevor sie praktisch als Objekt behandelt wird.

Ein Anwendungsfall, an dem alle drei Ecken zusammentreffen, ist die Leihmutterschaft: direkte Gewalt in den vertraglich vereinbarten Eingriffen in den Leib der Frau und der Trennung von Mutter und Kind, strukturelle Gewalt im globalen Armutsgefälle und in der Asymmetrie des Vertrags, kulturelle Gewalt in der Marktsprache, die beides als „Dienstleistung” erscheinen lässt.

Mord

Hinweis: Die ethischen Urteile auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die Handlung — niemals auf die Person, die sie ausführt. Jede Person besitzt unverlierbare Würde, unabhängig davon, was sie tut oder getan hat. Vgl. Hinweis zu ethischen Urteilen.

Mord ist die direkte und absichtliche Tötung eines unschuldigen Menschen. Er ist zu unterscheiden von Tötung in Notwehr. Thomas von Aquin zufolge widerspricht Mord der menschlichen Natur wesenhaft und kann von keiner Instanz dispensiert werden.

Als in sich schlechte Handlung und als Verbrechen stellt der Mord die radikalste Verneinung des Personseins eines anderen Jemand dar. Er zerstört die leibliche Existenz der Person und damit die Grundlage aller drei Dimensionen ihres Personseins. Der Mord widerspricht der Personalistischen Norm absolut. Er behandelt die Person nicht nur als Mittel, sondern nimmt ihr das Leben selbst. Er ist eine Form der Gewalt in ihrer äußersten Konsequenz.

Ontologische Einordnung

Oberbegriffe: In sich schlechte Handlung, Verbrechen

Ontologische Beziehungen:

Quellenangaben: Bexten 2017, S. 293–306 (Personvergessenheit als Mangelphänomen und praktische Konsequenzen).

Weitere Quellen:

  • Hildebrand, D. von: Ethik (1973). In: Gesammelte Werke, Bd. II. Regensburg: Habbel. (Verlust des personalen Blicks als Voraussetzung der Gewalt)
  • Thomas von Aquin: Summa Theologiae, II-II, q. 64 (Über die Tötung und die Unverfügbarkeit des Lebens)
  • Galtung, Johan (1969): “Violence, Peace, and Peace Research”. In: Journal of Peace Research 6 (3), S. 167–191. (Direkte und strukturelle Gewalt)
  • Galtung, Johan (1990): “Cultural Violence”. In: Journal of Peace Research 27 (3), S. 291–305. (Kulturelle Gewalt als Legitimation)

Siehe auch